Umfangreiche Leistungen
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung liegt auch im Versicherungsumfang. Während die gesetzliche Police auf Arbeitsunfälle beschränkt ist, zahlt die private Versicherung auch bei Unfällen, die sich in der Freizeit ereignen. Weil sich statistisch gesehen etwa 77% aller Unfälle in der Freizeit zutragen, erhöht sich der Versicherungsschutz damit ganz beträchtlich.
Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Unterschied zwischen Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung liegt darin, dass Letztere auch dann Leistungen erbringt, wenn eine Krankheit die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit darstellt. Eine Unfallversicherung stellt aber keinen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Sie kann nur eine Ergänzung sein. Bei Personen, die aus unterschiedlichen Gründen – zum Beispiel Ablehnung bei vorhandener Erkrankung oder unbezahlbare Prämie durch ein hohes Berufsrisiko – in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind, ist die Unfallversicherung eine günstige Alternative bei der Absicherung des Einkommens. Damit ist die Unfallversicherung eine unverzichtbare Grundabsicherung.
Häufig Teilinvalidität: komplizierte Leistungsberechnung
Die meisten Unfälle enden glücklicherweise nicht in einer sogenannten Vollinvalidität, welche eine Arbeitsaufnahme auch für wenige Stunden am Tag nahezu unmöglich macht. Glücklicherweise wird bei den meisten Schadenfällen nur eine Teilinvalidität von einigen Prozent festgestellt. Es gibt viele Versicherte, die nur eine Police mit einer geringen Grundsumme vereinbart haben, was in einem Leistungsfall mit geringerer Invalidität auch zu geringen Leistungen führt. Es empfiehlt sich, eine hohe Grundsumme mit einer ausreichenden Progression zu vereinbaren. Die Grundsumme sollte auf das Einkommen abgestimmt sein, sodass Sie im Leistungsfall auch ausreichende Leistungen erhalten. Progression bedeutet eine höhere Leistung bei höherer Invalidität, das heißt, dass man bis 25 % Invalidität eine prozentual anteilige Leistung von der Grundsumme erhält und diese dann ab 25 % Invalidität progressiv ansteigt. Bei einer Vollinvalidität von 100 % bekommt man, bei einer vereinbarten Progression von 500 %, das Fünffache der Grundsumme ausgezahlt. Ohne Erfahrung und eine umfangreiche Beratung ist es kaum möglich, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grundsumme und Progression zu finden. Ich berate Sie in Eberswalde (Barnim) auch bei derart komplizierten Beitrags- und Leistungsberechnungen, damit Sie einen günstigen und gleichzeitig leistungsstarken Tarif finden – und wirtschaftlich vor den häufig schwerwiegenden Folgen eines Unfalls geschützt sind. Sprechen Sie mich einfach an, ich freuen mich über Ihre Kontaktaufnahme!