Warum eine private Haftpflichtversicherung unabdingbar ist
Das Risiko wird häufig unterschätzt: eine private Haftpflichtversicherung wird gerne mit der kaputten Blumenvase des Nachbarn oder dem Rotweinfleck auf dem Teppichboden eines Freundes in Verbindung gebracht. Ärgerliche Sachschäden sind dies natürlich, vermutlich könnten Sie die Kosten aber auch aus eigener Tasche tragen. Besonders problematisch sind aber Unfälle mit Personenschäden. Sind Sie mit dem Auto unterwegs, werden diese Risiken von der Kfz-Haftpflicht getragen. Gehen Sie aber als Fußgänger unachtsam über die Straße und verursachen dabei einen Unfall, müssen Sie sämtliche entstehenden Kosten übernehmen – in unbegrenzter Höhe. Entsteht dadurch beim Unfallgegner eine Invalidität, zahlen Sie womöglich ein Leben lang. Zugegebenermaßen: solche Unfälle sind nicht alltäglich, dafür fallen die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung auch sehr gering aus. Oft findet sich schon für einen zweistelligen Betrag jährlich eine private Haftpflichtversicherung, die sämtliche Leistungen abdeckt. Dabei sollte aber ein individuelles Konzept erarbeitet werden, welches Ihre individuellen Gegebenheiten berücksichtigt. Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Familientarife für Rundumschutz
Die erste wichtige Frage zum Thema private Haftpflichtversicherung lautet: wer ist eigentlich versichert? Haben Sie eine Familie, sollten insbesondere die Kinder natürlich durch den Versicherungsschutz eingeschlossen sein. Bei Familientarifen ist wichtig, dass die gesamte Familie zusammen wohnt und auch namentlich im Vertrag angegeben ist.
Private Haftpflichtversicherung: welche Schäden werden übernommen?
Die zweite wichtige Frage behandelt die Schäden, die durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden sollten. Üblicherweise sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bereits in den Versicherungsleistungen enthalten. Darunter fallen auch Abwasserschäden oder Auslandsschäden. Letztere sind üblicherweise zeitlich begrenzt. Sie dürfen sich also nicht dauerhaft im Ausland aufhalten, um den Versicherungsschutz zu behalten. Auch Mietschäden an unbeweglichen Sachen, typischerweise also Beschädigungen von Wänden, Fliesen oder Waschbecken, werden im Regelfall von der Haftpflichtversicherung reguliert. Dieses Leistungsspektrum lässt sich allerdings um sogenannte Deckungserweiterungen ergänzen. Darunter fallen:
Gefälligkeitsschäden
Das typische Beispiel ist die Hilfe beim Umzug: Sie möchten eigentlich eine gute Tat vollbringen, wenn Sie dem Freund oder Nachbarn bei einem Umzug helfen. Das Tragen schwerer Kartons ist ebenso wie das Ein- und Ausräumen für Schäden beinahe prädestiniert. Die private Haftpflichtversicherung reguliert solche Missgeschicke, wenn die entsprechende Deckungserweiterung vereinbart wurde.