Gesetzliche Krankenversicherung: Gute Beratung ist das A und O

In Deutschland ist der Krankenversicherungsschutz für die meisten Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Um eine für alle Menschen unabhängig vom Einkommen gleiche medizinische Versorgung zu gewährleisten, gibt es das System der gesetzlichen Krankenkassen. Hinsichtlich einiger Details unterscheiden sich die Krankenversicherungen allerdings dennoch, außerdem ist in einigen Fällen auch eine private Krankenversicherung zulässig und empfohlen. Was sollten Sie zum Thema gesetzliche Krankenversicherung wissen?

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Wechsel der Krankenversicherung unkompliziert möglich

Eine Krankenversicherung ist unverzichtbar – kritisch sollten die Patienten dennoch sein. Auch wenn sich die Anzahl der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren verringert hat, gibt es derzeit immer noch mehr als 100 Krankenversicherungen in Deutschland. Seit 2002 haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Möglichkeit, die eigene Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dabei beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Wird eine andere Krankenkasse gewählt, ist der Versicherte mindestens für den Zeitraum von 18 Monaten an die neue Kasse gebunden. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, lautet natürlich: Warum ist ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt sinnvoll?

Prinzipiell legt der Leistungskatalog für die gesetzliche Krankenversicherung fest, welche Zahlungen für welche medizinischen Maßnahmen in jedem Fall erfolgen müssen. Es ist allerdings zulässig, auch darüber hinaus beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen zu bezahlen. Ein Beispiel ist die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt: einige Krankenversicherungen zahlen die Reinigung einmal jährlich, andere Versicherungsgesellschaften leisten lediglich einen Zuschuss oder belohnen die Prophylaxe-Maßnahme überhaupt nicht.

Unterschiedliche Leistungen auch bei gesetzlichen Krankenkassen

Auch hinsichtlich alternativer Heilmethoden gibt es zwischen den Versicherungen größere Unterschiede. Zwar ist der Beitragssatz in Höhe von derzeit 14,6 % des Einkommens, wovon der Arbeitnehmer 7,3 % des Bruttoeinkommens trägt und der Arbeitgeber dieselbe Summe zahlt, einheitlich – doch hinsichtlich der tatsächlichen Kosten ergeben sich dennoch Differenzen. Es ist nämlich zulässig, dass von der Krankenkasse ein Zusatzbeitrag erhoben wird. Einige Versicherungen machen davon Gebrauch und lassen die Patienten bis zu 1,4 % mehr zahlen, bei anderen fällt dieser Zusatzbeitrag weitaus geringer aus; auch 0,3 Prozent sind nicht unüblich. Sobald Ihre gesetzliche Krankenversicherung den Zusatzbeitrag weiter erhöht, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Versicherung wechseln. In jedem Fall sollten Sie sich dann umfangreich und objektiv darüber beraten lassen, zu welcher gesetzlichen Krankenversicherung ein Wechsel sinnvollerweise erfolgen sollte.

Familie kostenfrei mitversichert

Die Leistungen, die die Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie erbringt, hängt übrigens nicht von der Höhe der gezahlten Beiträge ab. Wie bereits erwähnt, wird die Beitragshöhe nach der Einkommenshöhe berechnet, sodass Bezieher hoher Einkommen auch einen größeren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Diese Beiträge sind allerdings gedeckelt. Da es sich um eine solidarische Krankenversicherung handelt, gibt es hinsichtlich der medizinischen Versorgung aber keine Unterschiede. In der vom Gesetzgeber gewollten Solidarität liegt auch der Grund, dass Sie nicht einfach auf eine Krankenversicherung verzichten dürfen. Sie können den Arzt frei wählen, Ehepartner und Kinder sind ohne zusätzliche Kosten mitversichert.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Ehepartner selbst nicht erwerbstätig ist und damit keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung zahlt. Wer sich nicht gesetzlich versichern muss Prinzipiell sind Sie also verpflichtet, sich über eine gesetzliche Krankenkasse versichern zu lassen.

Private Krankenversicherung als Alternative?

Es gibt allerdings einige Fälle, in denen prinzipiell auch die Möglichkeit besteht, eine private Krankenversicherung abzuschließen:

  • Arbeitnehmer und Angestellte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, dürfen sich auch privat versichern. Derzeit muss das Bruttoeinkommen jährlich 57.600 Euro übersteigen, damit dies zulässig ist. Die entsprechenden Beträge werden regelmäßigen Zeitabständen angepasst.
  • Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer
  • Beamte, Beamtenanwärter, Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Studierende, die nicht mehr familienversichert sind

Bis zum 25 Lebensjahr sind Studenten und Studentinnen üblicherweise kostenfrei familienversichert, sofern noch kein eigenes Einkommen vorliegt, welches bestimmte Grenzen überschreitet. Danach besteht die Möglichkeit, sich entweder über die gesetzliche Krankenversicherung zu versichern oder in das System der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Für die gesetzliche Krankenversicherung kann dann ein ermäßigter Studententarif in Anspruch genommen werden. Dennoch ist es möglich, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung kaum höher ausfallen. Der Grund: die privaten Krankenversicherer berechnen die Beiträge nicht nach der Einkommenshöhe, sondern nach dem Risiko eines Leistungseintritts. Teure und langwierige Erkrankungen sind bei jungen Menschen vergleichsweise selten, sodass hier besonders günstige Tarife gewährt werden. Sie sollten sich allerdings für die richtige Krankenkasse entscheiden – und bei dieser Entscheidung helfen ich Ihnen in Eberswalde (Barnim) gerne weiter!

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