Unverzichtbare Policen für Selbstständige und Unternehmer

Wenn Sie Unternehmer sind oder als Freiberufler Ihren Lebensunterhalt verdienen, ergeben sich eine Menge Chancen – aber ebenso natürlich auch viele Risiken. Denn durch Ihr Handeln können beim Kunden Schäden entstehen, für die Sie geradestehen müssen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt ebenso wie die Betriebshaftpflichtversicherung für die entstehenden Kosten. Bei einer Selbstständigkeit wird eine der beiden Policen in jedem Fall benötigt. Ich helfe Ihnen in Eberswalde (Barnim) gerne, wenn es darum geht, das passende Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung: wo liegen die Unterschiede?

Die Art der Forderungen, die durch beide Policen reguliert werden ist recht ähnlich. In beiden Fällen handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die dann Schäden finanziert, wenn Dritte Ansprüche erheben. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, im Falle von berechtigten Anliegen leistet die Versicherung Ersatz. Wo liegt aber jetzt der Unterschied zwischen der Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung? Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt lediglich entstandene Vermögensschäden. Diese Vermögensschäden können aus folgenden Fehlern resultieren, die im beruflichen Alltag nicht selten sind:

  • Analysefehler
  • Messfehler
  • Rechenfehler
  • Schätzfehler
  • Bewertungsfehler
  • Beratungsfehler

Die Liste könnte noch weitergeführt werden – Sie können sich sicherlich vorstellen, dass noch eine Vielzahl anderer Fehlertypen Schäden nach sich ziehen kann. Wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, deren Tätigkeit sich auf das Vermögen ihrer Kunden bezieht, müssen Sie sogar eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dies trifft beispielsweise auf Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsvermittler, Wirtschaftsprüfer oder Notare zu. Auch Menschen, die einer medizinische Tätigkeit nachgehen, benötigen eine Berufshaftpflicht. Darunter fallen niedergelassene Ärzte, Krankengymnasten oder Physiotherapeuten. Ebenso kommt es häufig vor, dass der Auftraggeber eine Berufshaftpflichtversicherung voraussetzt. Angenommen, Sie beraten einen großen Konzern. Bei einer Falschberatung können sich ganz erhebliche finanzielle Schäden ergeben, für die sie niemals selbst aufkommen könnten. Weil sich der Auftraggeber darüber bewusst ist, fordert er die Berufshaftpflichtversicherung zur eigenen Sicherheit.

Betriebshaftpflichtversicherung reguliert Personen- und Sachschäden

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt hingegen nicht direkt für Vermögensschäden auf, sondern nur für Personen- und Sachschäden. Sollten daraus gleichzeitig auch Vermögensschäden resultieren, wird dies auch von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Natürlich liegt nicht in jeder Branche das Risiko vor, einen direkten Sachschaden zu verursachen. Vor allem beratende Freiberufler benötigen also nicht zwingend eine Betriebshaftpflichtversicherung, Handwerker wiederum sind auf eine Berufshaftpflichtversicherung nicht immer angewiesen.

Worauf beim Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu achten ist

Doch worauf sollten Sie bei dem Abschluss einer solchen Versicherung achten? Grundsätzlich gibt der Gesetzgeber häufig vor, wie hoch die Versicherungssumme liegen muss – bei Steuerberatern und Anwälten sind dies beispielsweise mindestens 250.000 Euro. Die genaue Höhe hängt aber vom Risiko ab; wer als Anwalt ein Unternehmen berät, benötigt logischerweise eine höhere Deckung, als wenn es sich nur um einzelne Mandanten handelt. In diesem Zusammenhang ist es übrigens sinnvoll, mit dem eigenen Kunden eine Haftungsbegrenzung zu vereinbaren. Wenn beispielsweise ein Schadensrisiko von 2 Millionen Euro besteht, können Sie die Vereinbarung treffen, nur bis maximal 1 Million Euro zu haften – was die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung deutlich senken kann. Bei Ärzten sind wiederum höhere Deckungssummen bis zu 5 Millionen Euro empfehlenswert. Mit den Patienten lässt sich selbstverständlich keine Haftungsbegrenzung vereinbaren.

Individuell versichern: persönlichen Bedarf in einem Beratungsgespräch ermitteln

Generell gilt: sowohl die Berufshaftpflichtversicherung wie auch die Betriebshaftpflichtversicherung werden sehr individuell zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kunden vereinbart. Aspekte wie Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter sowie individuelles Schadensrisiko spielen eine ganz erhebliche Rolle bei der Bewertung der eigenen Situation. Gerne stehe ich Ihnen hierbei in Eberswalde (Barnim) zur Seite und erarbeite mit Ihnen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs Anforderungen, die Sie an die Haftpflichtversicherung stellen – ansonsten wird die tägliche Arbeit schnell zum Glücksspiel. Eines steht vollkommen außer Frage: insbesondere kleine Unternehmen und Freiberufler sehen sich bei Fehlern schnell mit Schadensforderungen konfrontiert, die die berufliche Existenz infrage stellen können.

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